baru tec

AGB

Die rechtlichen Bedingungen, die die Grundlage für die Zusammenarbeit mit baru tec GmbH darstellen:

1. AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gültig ab 01.11.2020)

2. ASB – Allgemeine Servicebedingungen

(gültig ab 01.11.2020)

3. AHB – Allgemeine Hostingbedingungen

(gültig ab 01.11.2020)

4. AMB – Allgemeine Mietbedingungen

(gültig ab 01.11.2020)

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungen der Bedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma baru tec GmbH (im Nachfolgenden als baru bezeichnet) erfolgen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen, Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Es wird bei allen Geschäften das Kaufrecht zugrunde gelegt. Es kommt kein Werksvertrag zustande.

1.3 Bei Service- und Schulungsverträgen gelten zusätzlich die Servicebedingungen der baru.

1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,

wenn sie von der baru schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der baru sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der baru schriftlich bestätigt sind. Die baru behält sich vor, einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.

2.2 Die baru ist berechtigt, Vertragsleistungen ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Bei Auswahl des Dritten bzw. Subunternehmers ist die baru frei. Eine Haftung für die richtige Auswahl oder für deren Handlungen bzw. Unterlassungen ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.

2.3 Kostenvoranschläge für Reparaturen und Einbauten werden schriftlich, gewissenhaft und möglichst genau erstellt. Sie sind jedoch unverbindlich. Erkennt die baru während der Ausführung des Auftrages, dass sich die Kosten um mehr als 15% erhöhen werden, wird der Besteller darauf hingewiesen

3. Lieferungs- und Leistungszeit

3.1 Die von der baru genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Alle Lieferungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet der Rechte der baru bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.

3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der baru die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien, etc., bzw. wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die baru auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die baru, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Im Übrigen kommt die baru erst in Verzug, wenn ihr der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

4. Leistungsbeschreibung

4.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.

4.3 Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen von der baru auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet.

4.4 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online- Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl von der baru elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.

4.5 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die baru hergeleitet werden können.

4.6 Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version von Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand.

5. Widerrufsrecht bei Fernabsatz–verträgen

5.1 Dem Verbraucher im Sinne des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG) steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an baru tec GmbH, Warmensteinacher Str. 59, 12349 Berlin.

5.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.

5.3 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD- ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet- Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

6. Versand und Gefahrenübergang

6.1 Der Versand erfolgt nach Wahl der baru auf Gefahr des Kunden.

6.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Verwendung von eigenen Fahrzeugen der baru. Der Kunde ist bei Teillieferung verpflichtet, den entsprechend anteiligen Kaufpreis zu zahlen.

6.3 Wird der Versand ohne Verschulden der baru verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.

6.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

6.5 Bei Sendungen an die baru trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der baru, sowie die gesamten Transportkosten.

6.6 Die baru hat das Recht, an sie gerichtete Lieferungen abzulehnen, wenn ersichtlich ist, dass es sich bei dem Verpackungsmaterial nicht um die Originalverpackung handelt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die baru gewährleistet, dass ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern der Kunde Verbraucher ist: 24 Monate oder 12 Monate bei gebrauchten Waren ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. (Ziff. 6) Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Gefahrenübergang, jedoch nicht bei gebrauchten Waren.

7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder liegt eine Fehlbedienung vor, entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn der Kunde Änderungen oder Reparaturen an den Geräten ohne die schriftliche Zustimmung der baru oder der des Herstellers selbst vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der baru von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

7.3 Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der Dokumentation, Handbüchern, Datenträgern und Lizenznummern innerhalb von 7 Werktagen auf Vollständigkeit untersuchen.

7.4 Der Kunde hat der baru Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Produkts schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der baru unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist im Falle eine Mängelrüge verpflichtet, das defekte Produkt mit vollständigem Zubehör, Beschreibungen, einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung in der Originalverpackung an die baru auszuhändigen. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hardware und/oder Software in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt.

7.5 Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die baru die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen.

7.6 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die baru nach ihrer Wahl verlangen, dass a. das schadhafte Teil bzw. das Produkt mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die baru geschickt wird; b. der Kunde das schadhafte Teil bzw., Produkt bereit hält und von der baru ein Servicetechniker zum Kunde geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

7.7 Bei begründeter Reklamation erfolgt nach Wahl der baru Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei 3-maIigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadenersatz irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei der baru oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den die baru bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die baru gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hatte voraussehen müssen.

7.8 Die baru ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.

7.9 Gewährleistungsansprüche gegen die baru stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Garantien von Herstellern muss der Kunde direkt bei den entsprechenden Herstellern geltend machen.

7.10 Sämtliche Verschleißteile, wie Farbbänder, Toner, Disketten, Druckköpfe, Festplatten, Batterien etc. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für gebrauchte Produkte oder Vorführprodukte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

7.11 Die Rücknahme, Rücktritt, Nachbesserung von Software ist ausgeschlossen, wenn die Verpackung geöffnet wurde und/oder die Software benutzt wurde. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die baru übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.12 Sollte die baru weitergehende Garantien auf die gelieferten Produkte geben, so sind diese schriftlich auf der Rechnung und auf einem dem Produkt beiliegenden Beleg aufgeführt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die baru behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller der baru zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.

8.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die baru als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die baru. Erlischt das (Mit-) Eigentum der baru durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die baru übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der baru unentgeltlich. Ware, an der der baru (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an die baru ab. Die baru ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an die baru abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf die Aufforderung der baru hin wird der Kunde die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum der baru hinweisen und die baru unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die baru berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die baru liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einrede los herauszugeben, wenn er sich mit der Zahlung im Verzug befindet.

9. Zahlung

9.1 Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Lieferung bar zu erfolgen. Zahlungen und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

9.2 Die baru ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die baru berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

9.3 Gerät der Kunde in Verzug, so ist die baru berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 9 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatzes zu berechnen.

9.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden der baru andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die baru berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die baru ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

9.6 Wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich die Beibringung einer Bankbürgschaft oder Vorkasse verlangt, so wird die Auftragsbestätigung erst in dem Moment wirksam, in dem der baru die Bankbürgschaft vorliegt, bzw. die Vorkasse vom Kunden geleistet wurde. Die baru behält sich das Recht vor, die genannten Liefertermine entsprechend der Verzögerung des Einganges von Bankbürgschaft bzw. Vorkasse zu verschieben. Bankbürgschaften werden nur akzeptiert, wenn diese unbefristet sind.

10. Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung

10.1 Die baru räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag und/oder nach den Lizenzbedingungen des Herstellers festgelegten Umfang in Deutschland einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, handelt es sich um ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet.

10.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 10.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.

10.3 Sofern dies die Lizenzbedingungen des Herstellers zulassen, darf der Kunde das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet.

10.4 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.

10.5 Die baru ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, soweit die vertraglich vereinbarten technischen Voraussetzungen eingehalten werden.

10.6 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch die baru frei widerruflich eingeräumt.

10.7 Die baru kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Die baru hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die baru den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der baru die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

11. Systemvoraussetzungen für Software

11.1 Für die Nutzung der Software müssen die von der baru oder von dem Hersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen ausdrücklich Bezuggenommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind.

12. Lizenzbedingungen für Software Dritter

12.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt.

12.2 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller gilt ausschließlich für die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen. Der Kunde erhält die Software Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Softwareherstellers.

13. Export

13.1 Die Ausfuhr der gelieferten Waren darf nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen. Verbindliche Auskünfte erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor der Verbringung der Ware einzuholen.

13.2 Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA.

13.3 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

14. Datenschutz

14.1 Die baru ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

15. Laufzeitverträge

15.1 Alle Laufzeitverträge (Monitoring-, Patch-, Miet-, PC/Server-, Hosting- Flat- Verträge und andere monatlich zu zahlenden Leistungen) haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Laufzeitende zum Laufzeitende gekündigt wird.

15.2 Zusätzlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hier unser allgemeinen Servicebedingungen und/oder unsere allgemeinen Hostingbedingungen zusätzlich.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist Berlin.

16.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Berlin. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der Gerichtsstand ausschließlich Berlin. Die baru ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht, Wiener Kaufrechtsübereinkommen) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Offensichtliche Irrtümer, die der baru beim Angebot etc. unterlaufen, berechtigen diese zum Rücktritt vom Vertrag.

17.2 Alle Ansprüche aus dem Vertrag mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verjähren in 12 Monaten.

17.3 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsfähige Lücken.

B. Allgemeine Servicebedingungen der baru tec GmbH

1. Geltungen der Bedingungen

1.1 Die Serviceleistungen, Dienstleistungen und Angebote der Firma baru tec GmbH (im Nachfolgenden als baru bezeichnet) erfolgen auf Grundlage dieser Servicebedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Erbringung einer Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen, Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von der baru schriftlich bestätigt werden.

2. Rangregelung, Austauschverhältnis

2.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge:

a) die Leistungsbeschreibungen und entsprechende Service Level Agreements (SLA)

b) diese Servicebedingungen

c) die allgemeinen Geschäftsbedingungen der baru

d) die Regelungen des BGB und HGB,

e) weitere gesetzliche Regelungen.

2.2 Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen. ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die Jüngere Vorrang vor der Älteren.

3. Angebote und Kostenvoranschläge

3.1 Die Angebote der baru sind stets freibleibend und unverbindlich

3.2 Kostenvoranschläge für Dienstleistungen werden schriftlich erstellt. Als Grundlage dienen die Informationen des Kunden. Sie werden gewissenhaft und möglichst genau erstellt. Sie sind jedoch unverbindlich. Erkennt die baru während der Ausführung des Auftrages, dass sich die Kosten um mehr als 15% erhöhen werden, wird der Besteller darauf hingewiesen

3.3 Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung von der baru.

4. Leistungserbringung

4.1 Die baru erbringt die Leistungen zu den Vereinbarungen in diesen Servicebedingungen und auf Grundlage des entsprechenden Leistungsscheins.

4.2 Die baru entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Die baru kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Die baru bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.

4.3 Die baru erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der Leistung qualifiziert ist.

4.4 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein die baru seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator von baru Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die baru kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen.

5.2 Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, außer es ist eine andere Zahlungsweise auf der Rechnung vermerkt. Skonto wird nicht gewährt.

5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei der Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen von der baru berechnet. Soweit eine Preisliste von der baru vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei der baru üblichen Servicescheine. Von dem Kunden zu vertretenden Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet.

5.4 Der Kunde kann der Abrechnung nach Aufwand unter konkreter Angabe der fehlerhaften Abrechnungspositionen binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt.

5.5 Sofern Leistungen außerhalb der üblichen Servicezeiten an Werktagen von 08:00 bis 18:00 erbracht wurden, werden Stundensätze mit folgenden Zuschlägen versehen: 50% werktags, 100% sonn- und feiertags.

5.6 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von der baru berechnet. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden.

5.7 Soweit nichts anderes vereinbart, werden Reisekosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von der baru vergütet.

5.8 Die Preise für Dienstleistungen gelten einen Monat ab dem Kalenderdatum des Angebots. Der Kunde kann bis zur Lieferung, längstens jedoch innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5% überschreitet.

5.9 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der baru anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Leistungstermine und Verzug der Leistungserbringung

6.1 Feste Leistungstermine sind ausdrücklich in schriftlicher Form zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass die baru die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

6.2 Wenn eine Ursache, die die baru nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt (“Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

6.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann die baru auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

6.4 Wenn der Kunde wegen einer nicht ordnungsgemäßen Leistung von der baru vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von der baru innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde der baru den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten und erbrachter Dienstleistungen zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

6.5 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von der baru zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der baru beruht.

7. Leistungsstörung, Mängelhaftung

7.1 Wird die Leistung durch die baru nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die baru dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine schriftliche Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus von der baru zu vertretenden Gründen auch innerhalb von der ausdrücklich zu setzender Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

7.2 In diesem Falle hat die baru Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für sie nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

7.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.4 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die baru zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von der baru zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde die baru auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen von IT- Produkten ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Produktbeschreibung des Herstellers oder der Bedienungsanleitung.

8.2 Der Kunde ist für den sach- und fachgerechten Betrieb seiner IT ausschließlich selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die vollständige und ordnungsgemäße Dokumentation der IT.

8.3 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von der baru unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde der baru den freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware.

8.4 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen von der baru gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. Die baru ist nicht für die Wiederherstellung von Daten zuständig, falls sich keine oder defekte Daten auf den Sicherungsmedien befinden.

8.5 Der Kunde hat Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung.

8.6 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die von der baru erteilten Hinweise befolgen.

8.7 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Arbeiten einzustellen.

8.8 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit den Servicebedingungen abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner der baru die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit dies nicht von der baru geschuldet wird. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Die baru darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für die baru offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind.

8.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle der baru übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

8.9.1 Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen – auch in künftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse von der baru. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung von der baru Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der baru. Quellprogramme hat die baru nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu liefern.

8.10 Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Servicebedingungen von der baru sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen.

8.11 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist.

8.12 Die baru erhält auch eine Vergütung für ihren Aufwand, wenn a. sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder b. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder c. zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

8.13 Der Kunde teilt der baru jede Veränderung bei den Mitarbeitern und Usern der von der baru zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung von der baru von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen.

8.14 Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, es nicht zu rechtlichen Risiken für die baru kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber der baru gestellt werden, wird der Kunde die baru von allen Ansprüchen freistellen.

8.15 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Kunde für ein ordnungsgemäßes Lizenzmanagement verantwortlich. Soweit Software von der baru beigestellt wird, kann eine Lizenzierung auf den Kunden erfolgen. Wenn die baru die Vergütung für die auf den Kunden lizenzierte Software gezahlt hat, ist die Software bei Beendigung des betreffenden Leistungsscheins oder des gesamten Vertrages über den Infrastrukturbetrieb an die baru herauszugeben und/oder zu übertragen. Der Kunde wird dazu alle notwendigen Erklärungen abgeben und Handlungen durchführen, die die Herausgabe und/oder Übertragung und eine weitergehende Nutzung der Software durch die baru ermöglichen.

8.16 Änderungen an Leistungen von der baru oder an der von baru betreuten IT- Infrastruktur durch den Kunden sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der baru zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwänden bei der baru führen, sind diese vom Kunden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten. Auch durch nicht abgestimmte 13 Änderungen verursachte Schäden sind vom Kunden zu zahlen. Bei nicht abgestimmten Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden Störungen im der von baru betriebenen IT-Infrastruktur verursachen, wird vermutet, dass die Mehraufwände oder Schäden und sonstigen Folgen durch die Änderungen verursacht wurden. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass die Änderungen nicht ursächlich sind.

8.17 Wenn vom Kunden beauftragte Dritte nicht mit der baru abgestimmte Änderungen an Leistungen von der baru oder an der von der baru betriebenen IT- Infrastruktur vornehmen, so ist die baru nicht für Ausfallzeiten, Störungen und Schäden verantwortlich und der Kunde trägt die bei der baru entstehenden Mehraufwände.

8.18 Für seine Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich, um auf Leistungen aus diesem Vertrag zuzugreifen.

9. Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Kontrollrechte

9.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know- how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

9.2 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

9.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus Hard- und Software zu entfernen.

9.4 Zur Kontrolle der Einhaltung der Servicebedingungen steht der baru auf Wunsch jederzeit im Jahr ein Inspektionsrecht in den Geschäftsräumen des Kunden zu

10. Subunternehmer

10.1 Die baru ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Die baru wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen.

10.2 Die baru ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet die baru weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der baru an.

10.3 Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung der baru abtreten.

11. Datenschutz

11.1 Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

11.2 Die baru ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

12. Haftung

12.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 12.

12.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der baru oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der baru beruhen, haftet die baru unbeschränkt.

12.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die baru nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 5.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder Daten, indirekte Schäden und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

12.4 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstigen Programmerneuerungen übernimmt die baru nicht.

12.5 Die baru übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen das Lizenzrecht der Softwarehersteller. Der rechtlich einwandfreie Einsatz von Softwarelizenzen obliegt dem Kunden.

12.6 Eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft der eingesetzten Systeme garantiert die baru nicht und übernimmt auch keine Haftung diesbezüglich und daraus resultierender Schäden.

12.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

12.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von der baru und eventueller Dritter, die von der baru beauftragt wurden.

12.9 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

12.10 Voraussetzung für die vorstehende Haftung ist, dass der Kunde den/die Fehler nach dessen/deren Feststellung unverzüglich der baru meldet, dabei die für die Ermittlung des Fehlerumfanges zweckdienlichen Informationen mitteilt und alles unternimmt, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

13. Höhere Gewalt

13.1 Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmengen, Krankheit zertifizierter Mitarbeiter, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der baru nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistungserbringung verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.

13.2 Wird infolge der Störung die Leistungserbringung um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist die baru nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist die baru berechtigt, die Leistungskontingente unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen. Sonstige Ansprüche für den Kunden bestehen nicht.

14. Obhuts-, Anzeige- und Duldungspflichten des Kunden

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Passwörter und Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen

14.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Administratorenrechte nur berechtigten Mitarbeitern zur Verfügung steht.

15. Rechte an verkörperten Dienstleistungsergebnissen

15.1 Die baru räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Leistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei der baru.

15.2 Die baru kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Die baru hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die baru den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der baru die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

16. Schutzrechte Dritter

16.1 Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von der baru in der Software und an der Hardware nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen.

16.2 Die baru stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an von der baru entwickelten und überlassenen Programmen und/oder Hardware in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der baru verbinden und in keinem Fall die Hardware und/oder Software bestimmungswidrig genutzt haben.

16.3 Die baru ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software- oder Hardware-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird die baru unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von der baru geliefertes Produkt hingewiesen wird.

17. IT-Sicherheit

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Maßnahmen zur IT- Sicherheit verantwortlich. Dies betrifft auch die Notfallorganisation. Der Kunde erstellt ein IT-Sicherheits- und ein Notfallkonzept.

18. Adressänderungen

18.1 Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Anschrift/Fax-Nummer dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die oben genannte oder eine aktualisierte Adresse/Fax-Nummer abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Adresse/Fax- Nummer zwischenzeitlich geändert hatte, und eine Mitteilung hierüber unterblieben ist.

19. Änderungsanforderungen

19.1 Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des Leistungsumfanges zu verlangen. Eine Änderung des Leistungsumfanges liegt vor, wenn die baru eine andere Leistung als die in diesem Vertrag festgelegte erbringen soll.

19.2 Die baru ist verpflichtet, den Änderungswunsch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Projekt, zeitliche Verzögerungen sowie die Vor- und Nachteile für das Projekt, insbesondere Gefährdungen der Projektergebnisse, zu bewerten und dem Kunden diese Bewertung unverzüglich schriftlich zu übermitteln. In dieser schriftlichen Mitteilung sind darüber hinaus Alternativen aufzuzeigen, mit deren Hilfe das vom Kunden gewünschte Ergebnis kostengünstiger und/oder effektiver erreicht werden kann.

19.3 Änderungen, die in den Risikobereich der baru fallen, sind nicht gesondert zu vergüten. Die Änderung fällt dann in den Risikobereich der baru, wenn sie diese zu vertreten hat.

19.4 Liegt ein Fall der Ziffer 19.3 nicht vor, so werden die Vertragspartner auf Grundlage einer für diesen Fall abzuschließenden Änderungs- bzw. Nachtragsvereinbarung eine angemessene Anpassung des Leistungsinhaltes, der Leistungsfristen (soweit dies erforderlich ist) sowie der Vergütung (soweit dies erforderlich ist) vereinbaren. Die Anpassung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Preisliste von der baru. Ohne eine entsprechende Vereinbarung der Vertragspartner verbleibt es in jedem Fall bei den vereinbarten Fristen, der vereinbarten Vergütung und den Leistungsinhalten.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Servicebedingungen neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen der baru gelten. Sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder Teile daraus, so bleiben diese Servicebedingungen bestehen und gültig.

20.2 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

20.3 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen, bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsfähige Lücken.

C. Allgemeine Hostingbedingungen (Besondere Vertragsbedingungen der baru tec GmbH – Hosting und Housing)

1. Allgemeines

a. Diese besonderen Vertragsbedingungen der baru tec GmbH (im Nachfolgenden als baru bezeichnet) gelten ergänzend zu den AGBs und Servicebedingungen der baru, die ein Hosting, E-Mail-Service oder Housing zum Vertragsgegenstand haben. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sowie telefonische und mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der baru schriftlich bestätigt wurden.

b. Änderungen dieser besonderen Vertragsbedingungen darf die baru jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände (z.B. Gesetzesänderungen) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Eventuelle Änderungen teilt die baru den Kunden elektronisch mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunden nicht, so gelten die Änderungen als angenommen.

2. Vertragsgegenstand

a. Die baru stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zu Verfügung. Dieser Server ist entweder nur für diesen Kunden reserviert (dedizierter Server) oder der Speicherplatz liegt auf einem Server, der von mehreren Kunden genutzt wird (virtueller Server oder auch vServer genannt). Bei Systemen und Speicherplatz für mehrere Kunden besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf einen garantierten Nutzungsanteil an der CPU- und/oder Arbeitsspeicherleistung. Die entsprechenden Ansprüche kann der Kunde seiner individuellen Vereinbarung entnehmen.

3. Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

a. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Angebots, des Auftrags oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Der Vertragsgegenstand, der Leistungsumfang und die Leistungsbeschreibung ergeben sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Einzelvertrag und dessen Anlagen. Besondere und individuelle Sondervereinbarungen müssen in der Leistungsbeschreibung schriftlich erfasst sein.

b. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab der ersten Erfüllungshandlung, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.

c. Die Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsende schriftlich erfolgen. Ansonsten verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate.

4. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

a. Alle Angebote der baru sind freibleibend und unverbindlich.

b. Eine Dienstleistung zur Einrichtung und den Betrieb der Systeme seitens der baru ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Werden die vertraglich vereinbarten Stunden überschritten, so werden die darüberhinausgehenden Leistungen gesondert berechnet. Als Nachweis dienen dafür die Servicescheine und das Ticketsystem der baru.

c. Die baru kann durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung mit 6 Wochen zum Quartalsende eine Anpassung der Entgelte vornehmen, wenn technische oder rechtliche Bedingungen dies erfordern. Ausnahmsweise kann dies auch bei wirtschaftlichen Erfordernissen geschehen. Die geänderten Entgelte werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch seitens des Kunden ist jede Partei zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen berechtigt. Andere Rechte seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

d. Nutzungsentgelte werden quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu leisten.

e. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die baru berechtigt, den Server oder den Dienst zu sperren, bei anhaltendem Zahlungsverzug kann die baru den Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde bleibt zahlungspflichtig und weitere Ansprüche seitens der baru bleiben vorbehalten.

f. Im Fall einer wirksamen Kündigung des Antragstellers innerhalb eines vorausbezahlten Quartals werden zu viel gezahlte Entgelte zum Quartalsende erstattet. Domainkosten sind immer für die angegebene Laufzeit zu entrichten und werden nicht anteilig erstattet.

5. Pflichten der baru

a. Die Leistungen der baru ergeben sich vorrangig aus dem abgeschlossenen Vertrag und der zu dem Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung.

b. Die baru wird eine Erreichbarkeit ihrer dedizierten Server und den virtuellen Servern im Jahresmittel von 99,5% ermöglichen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss oder Verantwortungsbereich der baru liegen, nicht erreichbar sein sollten. Ebenso ausgenommen sind die Zeiten, in denen technische Arbeiten (z.B. vorbeugende Wartung) in für den Kunden zumutbarem Umfang ausgeführt werden. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungen werden frühestmöglich dem Kunden bekannt gegeben.

c. Die baru wird Leistungsstörungen, die in ihrem Leistungsbereich liegen, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Kunde ist zu einer Störungsmeldung unverzüglich verpflichtet, wenn er erkennbare Leistungsstörungen wahrnimmt.

d. Leistungsstörungen, die außerhalb des Leistungsbereiches der baru liegen und/oder vertraglich nicht vereinbart wurden, werden von der baru zu den in der Servicepreisliste hinterlegten Preisen auf Kundenwunsch nach den entsprechenden Service Level Agreement Vereinbarungen bearbeitet.

e. Wenn die vertraglichen Leistungen im Übrigen durch Umstände gestört werden, die im Verantwortungsbereich der baru liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber der baru unmittelbar rügen. Erbringt die baru die vertraglich vereinbarte Leistung auch nach berechtigter Rüge innerhalb einer angemessenen Frist nicht, so kann der Kunde die laufenden Gebühren auf Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang mindern, die nach Eingang der Rüge bei der baru nicht ordnungsgemäß erbracht wurden. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Dies setzt voraus, dass der Kunde der baru schriftlich eine angemessene Nachfrist (mindestens 1 Woche) zur Erbringung der vertraglichen Leistung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist.

f. Die baru ist nicht verpflichtet, außer es wurde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen, eine Datensicherung durchzuführen. Auf die Datensicherungspflicht des Kunden wird ausdrücklich hingewiesen.

6. Pflichten des Kunden

a. Die Pflichten des Kunden ergeben sich in erster Linie aus dem geschlossenen Vertrag. Der Kunde ist für die eingebrachten Daten selber verantwortlich und stellt die baru für den übermittelten Inhalt von jeder Haftung frei.

b. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet: (1) keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder 19 Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Kunde sichert der baru zu, dass er die umfassende Haftung dafür übernimmt, dass die eingegebenen und übermittelten Daten mit Wettbewerbs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen und nicht Rechte Dritter sind oder sonstiges geltendes Recht verletzen. Ebenso wird er keine obszönen, pornografischen, bedrohlichen, volksverhetzenden oder verleumderischen Inhalte auf die Server laden oder im Internet verbreiten. Gleiches gilt für die Nutzung von Internet-Domains und E-Mail- Adressen. (2) keine Spam-Mails zu versenden. Dies ist ausdrücklich untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde wird keine übermäßige Netz last durch das Versenden von Rundmails erzeugen. Bei Nichtbeachtung ist die baru berechtigt, den Zugriff und/oder das Versenden der Mails zu stoppen. (3) die Datensicherheit durch das Nutzen von Kennwörtern zu gewährleisten, die er geheim hält und vor dem Gebrauch von Dritten schützt. Er wird ausreichend Schutzmaßnahmen gegen Malware, gegen Trojaner, Computerviren und deren Verbreitung ergreifen.

c. Alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste der baru ermöglicht, wird er in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinweisen.

d. Bei Verstoß der Internet-Seiten gegen gesetzliche Verbote, Verstöße gegen das Urheberrecht, Verstoß gegen das Recht Drittes oder sonstiges gesetzliches Recht, wird der Kunde die baru von allen Ansprüchen freistellen und der Kunde übernimmt alle hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden.

e. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programm so einzurichten, dass weder Sicherheit noch Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und Daten der baru oder Dritter gefährdet oder beeinträchtigt werden. Er ist selber dafür verantwortlich, die von ihm auf dem Server installierte Software aktuell zu halten und insbesondere Sicherheitsupdates durchzuführen, um missbräuchliche Nutzung durch Dritte oder Störungen zu vermeiden. Es obliegt dem Kunden, die Verfügbarkeit von Updates und neuen Versionen der von ihm eingesetzten Software zu prüfen und die Aktualisierung auf eigene Kosten vorzunehmen. Das Betreiben von Tauschbörsen (Peer to Peer) oder Streaming- und Downloaddiensten ist untersagt.

f. Sollte die baru feststellen, dass die Dienste durch Dritte genutzt werden, oder oben genannte Dienste angeboten werden, so ist die baru berechtigt, den entsprechenden Server ohne Vorankündigung vom Netz zu nehmen. Der Kunde wird umgehend von dieser Maßnahme unterrichtet.

g. Der Kunde sollte seine Server, bzw. Programm und Dienste so einrichten, dass sie bei einem Neustart (Hardware oder Softwareseitig) automatisch neu gestartet werden.

h. Wenn die Leistungsdaten (RAM, Speicherplatz, CPU-Leistung) des Servers oder des Vertrags erreicht werden, ist die Funktion des Servers und/oder des Dienstes beeinträchtigt. Es werden z.B. keine Mails mehr angenommen, Daten auf die Festplatte geschrieben oder andere Aufgaben werden nicht mehr umgesetzt. Dies ist dem Kunden bekannt und stellt keine Mangel dar.

i. Der Kunde erhält zur Verwaltung und Wartung seiner Server einen entsprechenden Zugang, der Passwort geschützt ist. Der Kunde hat diese Zugangsdaten und Passwörter streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen und Arbeiten, die unter Nutzung dieser Zugangsdaten durchgeführt werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung von Zugängen und Passwörtern resultiert.

7. Softwareausstattung, Sicherheits- Updates und Updates

a. Die Server werden gemäß dem Kundenvertrag konfiguriert zur Verfügung gestellt. Bei einem späteren Wechsel des Betriebssystems oder der Betriebssystem Versionen kann die baru nicht garantieren, dass diese Versionen oder Programme einwandfrei laufen. Der Kunde kann die baru jederzeit nach den freigegebenen und unterstützten Betriebssystemen und Programmen im Vorfeld der Installation fragen.

b. Der Server wird basierend auf einer aktuellen Betriebssystemversion zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Updates und Sicherheitspatche müssen vom Kunden entsprechend eingespielt werden, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit der baru getroffen wurde.

c. Die baru spielt Sicherheitsupdates in der Regel automatisiert ohne Ankündigung auf die Server ein. Bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung werden Sicherheitsupdates angekündigt oder gegen Gebühr auch manuell eingespielt. Hierbei kann es zu Neustarts einzelner Dienste oder der Server kommen.

d. Ist der Lebenszyklus der Betriebssystemversion abzusehen und/oder werden die Sicherheitspatches durch den Hersteller eingestellt, so muss das Betriebssystem oder das entsprechende Programm auf eine neue Version vom Kunden umgestellt werden. Dies dient zur Sicherung und Verfügbarkeit der Server und Dienste der baru und des Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten neuen Versionen von Betriebssystemen und Programmen auf den Servern der baru freigegeben sind. Soweit der Kunde dabei Unterstützung benötigt, kann er diese Dienstleistung bei der baru gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Diese Leistung ist nicht in den Supportleistungen enthalten.

8. Datensicherung

a. Die baru weist den Kunden auf die Möglichkeit von Datenverlust hin. Auf eine durch den Kunden durchzuführende Datensicherung wird ausdrücklich hingewiesen. Die baru ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht zur Datensicherung der gespeicherten Daten verpflichtet. Übermittelte Daten und geänderte Daten wird der Kunde unabhängig von der baru als lokale Sicherungskopien sichern.

9. Datenschutz

a. Personenbezogenen Daten des Kunden wird die baru insofern erheben und verarbeiten, wenn diese Daten zur Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die baru die aus dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für eigene geschäftliche und technische Zwecke innerhalb der Unternehmensgruppe und verbundenen Unternehmen nutzen darf. Soweit für die Vertragspflichten notwendig, werden Daten an Dritte übermittelt.

b. Die baru weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen im Internet und offenen Netzen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dieses Risiko nimmt in der Kunde vollumfänglich in Kauf. Die baru haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anderen übermittelten Informationen.

c. Der Kunde ist darüber informiert, dass die baru technisch in der Lage ist, seine auf dem Server gespeicherten Daten einzusehen. Der Kunde weiß auch, dass andere Teilnehmer am Internet unter Umständen in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtverkehr zu kontrollieren, umzuleiten oder zu stoppen. Der Kunde ist verpflichtet die eingegebenen Daten eigenverantwortlich zu schützen und die Datenschutzgesetze auf seinem Server umzusetzen. Dies gilt auch insbesondere im Umgang mit Daten gegenüber Dritten.

10. Schadenersatz

a. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets oder den Anbindungen zum Rechenzentrum der baru, die nicht im Einflussbereich der baru liegen, übernimmt die baru keine Haftung.

b. Für Schäden haftet die baru nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der baru zurück zu führen ist. In diesem Fall ist die Haftung der baru auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100% einer jährlichen Server- oder Dienstemiete.

c. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die baru nicht. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden.

d. Verstößt der Kunde mit dem Inhalt oder seinen Daten gegen die in Ziffer 6 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er der baru gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die baru von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei zu stellen, die aus Rechtswidrigkeiten von in das Internet gestellten oder übertragenden Inhalten resultieren, aus Ansprüchen Dritter oder aus Lizenzverstößen jeglicher Art resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig frei zu stellen.

e. Die Haftung von Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei schriftlicher Beauftragung des Kunden für eine Datensicherung durch die baru. Der Kunde hat zu jeder Zeit Sicherungskopien auf seinen PCs oder Systemen bei sich vor Ort zu erstellen.

f. Die baru übernimmt keine Garantie oder Haftung dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Auch im Übrigen haftet die baru nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb der Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden.

11. Schlussbestimmungen

a. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese besonderen Vertragsbedingungen der baru für Hosting und Housing neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen der baru gelten. Sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder Teile daraus, so bleiben diese besonderen Vertragsbedingungen der baru für Hosting und Housing bestehen und gültig.

b. Gerichtsstand ist Berlin.

c. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen d. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsfähige Lücken.

D. Allgemeine Mietbedingungen (Besondere Vertragsbedingungen der baru tec GmbH – Vermietung von EDV, TK-Anlagen und Zubehör)

1. Sachlicher Geltungsbereich

1.1 Der Kunde als Mieter (im Folgenden Mieter genannt) mietet eine Rechenleistung, die durch die Geräte aus dem beiliegenden Mietschein von der Firma baru tec GmbH (im Folgenden baru genannt) vor Ort bei dem Mieter erbracht werden.

1.2 Die dort aufgeführten Geräte stellen die Leistungsbeschreibung der Geräte für die Dauer des Mietvertrages dar.

1.3 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Miete von EDV und TK- Anlagen und angeschlossen Geräten.

2. Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch diese Bedingungen geregelt. Maßgeblich ist dafür der Mietschein, in dem die einzelnen Geräte aufgelistet sind.

3. Mindestmietzeit, Kündigung

3.1 Die Mindestmietzeit wird im Mietschein festgelegt.

3.2 Die Kündigungsfrist wird ebenfalls im Mietschein festgelegt.

3.3 Die Verlängerung bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Kündigung ist im Mietschein festgelegt.

4. Mietzins

4.1 Der Mietzins der einzelnen Geräte ergibt sich aus dem Mietschein.

4.2 Der Mietzins ist jeweils im Voraus monatlich zu überweisen.

4.3 Der Mieter richtet einen entsprechenden Dauerauftrag ein oder erlaubt der baru die Monatsmiete bis auf Widerruf per Lastschrift, bzw. Einzugsverfahren vom Konto des Mieters zum 01. jeden Monats abzubuchen.

4.4 Bleibt der Mieter 2 Monatsraten schuldig, so kann die baru den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Mieter schuldet in diesem Falle den gesamten Restbetrag der gesamten Mietlaufzeit, abzüglich der durch die baru vereinnahmten Erträge durch Verkauf oder anderweitige Vermietung der Anlage.

5. Anlieferung, Übergabe

5.1 Rechtzeitig, spätestens bei Vertragsabschluss, gibt die baru dem Mieter die Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen schriftlich verbindlich bekannt. Auf Verlangen berät die baru den Mieter ohne besondere Berechnung bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen im angemessenen und für ihn zumutbaren Umfang.

5.2 Der Mieter verpflichtet sich, bis zum Anlieferungstermin die Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen gemäß Ziffer 5.1 zu schaffen.

5.3 Die baru übernimmt die Anlieferung der Geräte bis zu einem Gewicht von 30 kg in die Aufstellungsräume des Mieters. Geräte über 30 kg liefert die baru bis zur Bordsteinkante an.

5.4 Wenn der Mieter es schriftlich gewünscht hat, übernimmt die baru auch den Transport der Geräte über 30 kg bis in die Aufstellungsräume. Die Kosten dafür übernimmt der Mieter gegen Nachweis der entstandenen Kosten separat zu den 23 Mietkosten. Ist der Einzelausweis nicht möglich, wird die baru dem Mieter ein Angebot für die Verbringung erstellen. Der Mieter kann dann das Angebot schriftlich annehmen oder den Transportauftrag anderweitig vergeben.

6. Verzug

6.1 Kommt die baru mit der termingerechten Überlassung der Geräte in Verzug, so stellt sie dem Mieter ein alternatives Gerät zur Verfügung. Dabei gilt, dass das alternative Gerät die Leistungen des vom Mieter gewünschten Gerätes erbringt. Dies gilt nicht bei Sonderanfertigungen oder Spezialgeräten. Hier kann die baru Geräte mit ähnlichen Leistungsdaten für die zu überbückende Zeit vorschlagen.
2. Bei der Bereitstellung eines alternativen Gerätes ist für deren Nutzung der übliche Mietpreis fällig. Zusatzkosten für Anpassungen und/oder zusätzliche Leistungen zur Inbetriebnahme trägt die baru bis zur Höhe eines monatlichen Mietzinses des betroffenen Gerätes.
3. Stellt die baru das vereinbarte Ersatzgerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung, so hat sie von diesem Zeitpunkt an für jeden Kalendertag 1/30 des im Mietschein festgelegten Mietpreises für das Gerät als Vertragsstrafe zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe endet mit Ablauf des Tages, an dem das Ersatzgerät oder das Mietgerät beim Mieter zur Verfügung steht.
4. Gerät die baru in Verzug, so nutzt der Mieter die bereits gelieferten Geräte. Falls der Mieter sich darauf beruft, dass ihm die Benutzung der restlichen überlassenden Geräte ohne ein Ersatzgerät nicht zumutbar ist, so hat er die Gründe der baru schriftlich mitzuteilen.
5. Steht fest, dass der Verzug der baru 60 Kalendertage überschreiten wird, so kann der Mieter fristlos kündigen. Macht der Mieter nicht innerhalb der Frist von 60 Kalendertagen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann er erst kündigen, wenn feststeht, dass die baru auch während einer vom Mieter festgesetzten Nachfrist ihre Leistungen nicht erbringt.
6. Die Zahlungsverpflichtung der baru nach Ziffer 6.3 ist auf 60 Kalendertage beschränkt. Im Falle einer Kündigung zahlt die baru eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages, den sie bis zum Kündigungszeitpunktes des Mieters als Vertragsstrafe zu leisten hat.
7. Werden vom Mieter die technischen Installation- und Aufstellungsvoraussetzungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht termingerecht erfüllt und kann die baru die Mietgeräte nicht anliefern, so ersetzt der Mieter der baru die entstehenden Mehrkosten für Lagerung, eventuellen Doppelanlieferungen, Versicherungen etc. zusätzlich zu der vereinbarten Miete der betroffenen Geräte.

7. Abnahme

7.1 Entspricht die Leistung der baru den Vereinbarungen, erklärt der Mieter unverzüglich nach erfolgreicher Funktionsprüfung des Gerätes die Abnahme. Meldet sich der Mieter nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Eintreffen des Mietgegenstandes bei der baru, so gilt die Abnahme des Mietgerätes als erfolgt.

7.2 Der Mieter ist verpflichtet, die baru unverzüglich zu unterrichten, wenn während der Funktionsprüfung Mängel auftreten.

7.3 Sind für einzelne Geräte einer Anlage im Mietschein unterschiedliche Anlieferungstermine vereinbart, so beschränkt sich die Funktionsprüfung jeweils auf die unter die Teillieferung fallenden Geräte. Auf eine Funktionsprüfung der gesamten Anlage kann der Mieter verzichten, wenn nach Abschluss der Teillieferungen die Anlage insgesamt einwandfrei arbeitet. 24

7.4 Der Mieter kann im Einvernehmen mit der baru auf die Durchführung einer Funktionsprüfung schriftlich verzichten, wenn eine sachliche Notwendigkeit für eine Prüfung nicht besteht.

8. Garantie

8.1 Die baru gewährt im Rahmen der vertraglichen Nutzung die Betriebsbereitschaft für 99,5% der Zeit auf ein Jahr der Nutzung der im Mietschein aufgeführten Geräte.

8.2 Der Mieter hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Fehler erleichtern.

8.3 Die Garantie beginnt mit dem Tage der Übernahme/Anlieferung der Geräte durch die baru.

8.4 Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel an den Geräten auf, so hat die baru unverzüglich durch Instandsetzung für die Beseitigung der Störungen zu sorgen.

8.5 Die baru ist berechtigt, diese Leistungen durch den Hersteller oder eines vom Hersteller benannten Fachbetriebes des mängelbehafteten Gerätes erbringen zu lassen.

8.6 Können wegen der in Ziffer 8.4 genannten Mängel die Geräte nicht, oder nicht vollgenutzt werden, stellt die baru dem Mieter, sofern im Mietschein vereinbart, unverzüglich ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung.

8.7 Die baru ist berechtigt, das defekte Gerät gegen ein Gerät seiner Wahl auszutauschen, wenn es die gleichen Leistungsmerkmale erfüllt. Auch in diesem Fall gilt der Mangel als behoben, da der Mieter eine Leistung gemietet hat und kein spezielles Gerät. Dies gilt insbesondere, wenn das mängelbehaftete Gerät nicht mehr als Neugerät im Handel verfügbar ist. Als Austauschgerät kann auch ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät genutzt werden.

8.8 Die baru repariert nur die Hardware des defekten Gerätes. Sie ist nicht verantwortlich für Daten oder Software, die sich auf dem Gerät befanden. Die ordnungsgemäße Funktion im Sinne dieses Mietvertrages ist bei Anlieferung und Funktionsprüfung durch den Mieter eines Ersatzgerätes oder Reparatur erfüllt.

8.9 Für jeden Kalendertag, an dem das Gerät wegen Mängel nach Ziffer 8.4 beginnend mit dem Zeitpunkt der Störungsmeldung an die baru nach mehr als 3 Werktagen nicht genutzt werden kann, entfällt die Mietzahlung für dieses Gerät anteilig an der monatlichen Miete, sofern die baru für die nicht rechtzeitige Behebung der Mängel einzustehen hat.

8.10 Weitergehende Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, stehen dem Mieter nicht zu.

9. Wartung

9.1 Der Mieter ist ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes berechtigt, der sich im Zweifel aus der Zweckbestimmung ergibt. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und während der Mietzeit notwendige Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten vorzunehmen.
2. Durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch unbrauchbar gewordene, abhanden gekommene oder beschädigte Einzelteile oder Gerätschaften des Mietgegenstandes werden dem Mieter zum bilanziellen Wert in Rechnung gestellt. Dabei wird von einer linearen Abschreibung über 5 Jahre ausgegangen.

10. Haftung für die Verletzung von Schutzrechten

10.1 Die baru stellt die Geräte nur zur Nutzung zur Verfügung. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter übernimmt sie nicht. 25

10.2 Der Mieter steht dafür ein, dass er ordnungsgemäß lizensierte Software auf den Geräten einsetzt. Er ist insbesondere verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Ansprüchen Dritter gegen den Mieter ergeben, auf eigene Kosten durchzuführen. Der Mieter ist verpflichtet, die baru unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.

10.3 Werden Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht und wird dadurch die Nutzung der Geräte beeinträchtigt oder untersagt, ist der Mieter weiterhin verpflichtet, die Miete für die Geräte zu zahlen. In diesem Falle ist die baru nicht verpflichtet, Ersatzgeräte zu stellen.

11. Haftung für sonstige Schäden, Versicherung

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand auf seine Kosten für die Dauer des Vertragsverhältnisses zum Neuwert gegen Verlust, Abhandenkommen, Untergang und Beschädigung zu versichern. Für EDV- Geräte wird er eine Elektronikversicherung abschließen. Außerdem hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass für durch den Mietgegenstand verursachte Schäden eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht.

11.2 Der Mieter haftet für alle Schäden, Risiken und Prozesskosten, die über die vereinbarte Versicherungssumme hinausgehen und für die eine Versicherung oder ein Dritter nicht eintritt.

11.3 Der Mieter tritt bereits jetzt alle Rechte aus den Versicherungsverträgen sowie seine Ansprüche gegen schädigende Dritte und gegen deren Versicherer an die baru ab. Die baru nimmt die Abtretung an.

11.4 Die Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet. Der Mieter tritt schon jetzt etwaige Ersatz-, Vergütungs- und Herausgabeansprüche gegen Dritte sicherungshalber an die baru ab. Die baru nimmt die Abtretung an.

11.5 Die baru haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten. Der Mieter hat für eine entsprechende Datensicherung selbst zu sorgen.

12. Zutritt zu den Geräten

Für Instandsetzungsarbeiten hat der Mieter der baru unverzüglich und ohne unzumutbare Auflagen Zutritt zu den Geräten zu gewähren.

13. Erweiterung und Änderungen der Geräte

13.1 Nimmt der Mieter Änderungen an den gemieteten Geräten vor, so hat er die baru rechtzeitig zu unterrichten. Entsteht der baru durch derartige Änderungen keine unzumutbaren Nachteile, hat sie die Änderungen zuzulassen. Der Mieter führt in diesem Falle diese Änderung auf eigene Kosten durch entsprechendes Fachpersonal durch.

13.2 Der Mieter ist berechtigt, an den Geräten Anbauten oder Änderungen vorzunehmen oder Geräte andere Hersteller anzuschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass der eigentliche Verwendungszweck, die Sicherheit und ordnungsgemäße Arbeitsweise nicht beeinträchtigt werden. Schließt der Mieter an die Geräte Produkte anderer Hersteller an, so endet die Garantie der baru an den Schnittstellen ihrer Geräte.

13.3 Werden an die Anlage oder Geräte der baru Geräte anderer Hersteller angeschlossen, so ist die baru verpflichtet, sich auf Verlangen des Mieters im Rahmen des Zumutbaren an der Eingrenzung der Fehler zu beteiligen, die sich aus dem Zusammenwirken der Geräte ergeben können. Stellt sich hierbei heraus, dass der Fehler von den Geräten verursacht wurde, die an die Geräte der baru angeschlossen wurden, ist die baru berechtigt, eine Vergütung für ihre Leistungen bei der Fehlereingrenzung zu verlangen.

13.4 Auf Verlangen der baru stellt der Mieter bei Rückgabe der Mietsache deren ursprünglichen Zustand wieder her. Dasselbe gilt, wenn sich nach der Durchführung von Anbauten oder Änderungen oder dem Anschluss von Fremdgeräten herausstellt, dass die Voraussetzungen gemäß Nummer 13.2 nicht gegeben waren.

14. Datenträger, Zubehör

Die vom Mieter verwendeten Datenträger und Zubehörteile müssen den üblichen Richtlinien und Fachnormen entsprechen. Die baru berät den Mieter in allen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Datenträgern, Zubehör und Arbeitsmitteln auftretenden Fragen; sie stellt ihm hierbei seine Spezifikationen zur Verfügung. Die Spezifikationen der baru sind für den Mieter insoweit verbindlich, als allgemeingültige Richtlinien und Fachnormen noch nicht vorliegen oder aus maschinenspezifischen Gründen ein Abweichen von diesen Richtlinien und Fachnormen notwendig ist.

15. Umsetzungen, Rückgabe, Rücktransport der Anlage

15.1 Eine örtliche Verlagerung von Geräten innerhalb von Berlin ist zulässig. Soweit die Verlagerung nach Bauart und Konstruktion der Geräte ohne technischen Aufwand und ohne Mitwirkung der baru durchgeführt werden kann, bedarf sie lediglich der Anzeige an die baru; der Mieter trägt die aus der örtlichen Verlagerung sich ergebenden Risiken. Ist die Mitwirkung der baru erforderlich, hat die baru den Abbau, die Verpackung, den Transport und die Wiederinstallation gegen Vergütung durchzuführen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Umsetzung durch Dritte durchführen zu lassen.

15.2 Nach Beendigung des Mietvertrags übernimmt der Mieter den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Anlage oder Geräte zur baru in Berlin. Die Kosten hierfür sind bei einer Mietzeit von mindestens vier Jahren durch den Mietzins abgegolten. Bei einer kürzeren Mietzeit trägt der Mieter die Kosten und das Risiko für den Transport der Anlage

16. Geheimhaltung

16.1 Die baru hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuweisen, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die hierbei erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.

16.2 Der Mieter ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln; eine weitergehende Verpflichtung ist im Mietschein festzulegen.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Änderungen

17.1 Erfüllungsort ist Berlin. Der Mietvertrag, seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam oder aus Rechtsgründen nicht durchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, die die betreffende Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige wirksame Bestimmung ersetzt.

Stand: 22.06.2023
baru tec GmbH,
Warmensteinacher Str. 59, 12349 Berlin

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